GRÜNSTADT SCHWEIZ: Massnahmenkatalog revidiert
In den ersten fünf Jahren seit der Lancierung des Labels Grünstadt Schweiz wurden wichtige Erfahrungen mit dem Massnahmenkatalog gesammelt. In einem breit abgestützten Prozess wurde der Massnahmenkatalog nun revidiert. Wichtigste Erneuerungen sind:
- Geltungsbereich: Bestandteil des Projekts sind nebst Grünanlagen, Sportplätze und Strassenbegleitgrün auch landwirtschaftliche Betriebe, Forstbetriebe und Rebberge, die im Eigentum der Gemeinde sind.
- Inhalt: die Massnahmen und ihre Bewertungskriterien sind geschärft worden. Die wichtigen Querschnittsthemen Biodiversität und Klimaanpassung sind wie die Nachhaltigkeit im ganzen Massnahmenkatalog integriert. Der separate Block Biodiversität fällt somit weg. Die Pflanzenproduktion behandelt auch die Beschaffung von Pflanzen inkl. Bäumen und Gehölzen.
- Anzahl Massnahmen und Muss-Massnahmen: Statt 60 besteht der Massnahmenkatalog noch aus 40 Massnahmen. Die Massnahmen sind besser voneinander abgegrenzt. Es bestehen nun 10 statt 13 Muss-Massnahmen.
- Punkte: Die Gesamtzahl der Punkte bleibt sich gleich (500 Punkte). Durch die Reduktion der Anzahl Massnahmen ergibt sich eine Erhöhung der maximalen Punktezahl pro Massnahme. Neu können bis zu 18 Punkten erreicht werden.
Gemeinden, die sich derzeit im Zertifizierungsprozess befinden, werden nach dem bisherigen System auditiert. Bereits zertifizierte Städte und Gemeinden richten sich bei einer Re-Zertifizierung nach dem neuen Massnahmenkatalog. Alle Gemeinden, die 2021 einsteigen, orientieren sich am neuen Massnahmenkatalog.
Dank dieser Revision sind die Massnahmen des neuen Katalogs aktueller, präziser, besser abgegrenzt, hingegen genau so anspruchsvoll.